DSGVO: Google, YouTube, Facebook & Co

Die Einbin­dung von sog. Dritt­an­bie­tern wie Google (Maps, Analy­tics usw.), Face­book, Twitter, YouTube & Co in die eigene Website ist heut­zu­tage gang und gäbe.

Warum ist die Einbindung von Drittanbietern in Websites aus DSGVO-Sicht problematisch?

Sobald ein Besu­cher einen Inter­net­auf­tritt aufruft, werden beim Laden der Seite User-Daten an diese Dritt­an­bieter über­mit­telt. Darüber hinaus setzen Dritt­an­bieter zeit­gleich Cookies, die in der Folge von diesen z.B. für Tracking- und/oder Werbe­zwecke verwendet werden. Einer­seits werden die erfassten Daten von den Dritt­an­bie­tern, ande­rer­seits aber auch von den Seiten­be­trei­bern selbst ausge­wertet (Beispiel: Google Analy­tics).

Waren Daten­schutz­ex­perten bei der Einfüh­rung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung noch der Meinung, dass ein Hinweis in der Daten­schutz­er­klä­rung ausreicht, wurde durch aktu­elle Gerichts­ur­teile klar­ge­stellt:

Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers.

Somit kommt nach dem bishe­rigen Modell die Infor­ma­tion für den Seiten­be­su­cher genau genommen zu spät, da dessen Daten ja mit dem Seiten­aufruf bereits im Hinter­grund an den jewei­ligen Dritt­an­bieter über­mit­telt und vom Dritt­an­bieter Cookies gesetzt wurden.

Pres­se­mit­tei­lung EuGH: weiter
eRecht24 Beitrag: weiter

Sie inter­es­sieren sich für eine neue Firmenweb-Website? Die Umset­zung, wie im Folgenden beschrieben, ist im Erstel­lungs­preis bereits inklu­diert.

Für bestehende Firmenweb-Websites bieten wir güns­tige Umstel­lungs­an­ge­bote an.

Variante 1:

Die Website muss so program­miert werden, dass beim Laden der Home­page sämt­liche Dritt­an­bieter-Cookies und die dazu­ge­hö­rigen Funk­tionen deak­ti­viert bleiben. Erst wenn der Besu­cher sein Einver­ständnis gibt, werden diese frei­ge­schaltet.

Die Einver­ständ­nis­er­klä­rung erfolgt über einen Akzep­tieren-Button im Cookies-Banner. Lehnt ein Website-Besu­cher Cookies ab, dann werden Google-Maps, YouTube & Co nicht ange­zeigt. Der User hat jedoch jeder­zeit die Möglich­keit, die Cookies-Einstel­lungen direkt auf der Website zu ändern.

Funk­tio­nale Cookies sind von der DSGVO-Rege­lung nicht betroffen.

Einma­liger Betrag:

€ 110,– (exkl. MwSt.) | € 132,– (inkl. MwSt.)

  • Beim Seiten­aufruf werden Cookies von Dritt­an­bie­tern auto­ma­tisch blockiert
  • Funk­tionen von Dritt­an­bieter (z.B. Google-Maps, Google-Analy­tics, YouTube, usw.) werden erst dann aktiv, sobald der User sein Einver­ständnis gibt. Bis zu diesem Zeit­punkt erscheint auf der Website, anstelle von beispiels­weise Google-Maps, ein leeres Feld mit einer Infor­ma­tion zum Frei­schalten.
  • Aktua­li­sierter Cookie-Popup-Hinweis mit 2 Buttons: „Cookies erlauben“ und „Cookies ablehnen“. Darüber hinaus wird ein Link zu den indi­vi­du­ellen Cookie-Einstel­lungen erstellt.
  • Erwei­terte Cookie-Info­seite mit der Möglich­keit einzelne Cookie-Kate­go­rien zu akti­vieren bzw. deak­ti­vieren
  • Anpas­sung der Daten­schutz­er­klä­rung

Preis: gültig für einspra­chige Websites. Irrtum und Preis­än­de­rung vorbe­halten.

Als Web-Dienst­leister dürfen wir keine Rechts­be­ra­tung anbieten. Aus diesem Grund sind die von uns empfoh­lenen und durch­ge­führten DSGVO-Anpas­sungen als Tipps bzw. Hinweise zu verstehen und stellen keine recht­lich verbind­li­chen Maßnahmen im eigent­li­chen Sinne dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit.

Variante 2:

Gemeinsam mit einem geprüften Daten­schutz­ex­perten haben wir Stra­te­gien erar­beitet, um eine von Firmenweb erstellte Home­page einer­seits DSGVO-konform zu machen, ande­rer­seits den User mit dem Geneh­mi­gungs­pro­ce­dere nicht zu über­for­dern. Bei dieser Vari­ante kommen auf Ihrer Website die Funk­tionen und Cookies von Dritt­an­bieter erst gar nicht  zum Einsatz.

Unsere Vorschläge:

  • Verzicht auf Tracking-Tools wie z.B. Google-Analy­tics

  • Sozial-Media: Die Verbin­dung zu YouTube, Face­book & Co erfolgt jeweils über einen Link und nicht mittels Website-Einbet­tung

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  • Alter­na­tive zu Google Maps: Es wird eine Land­karten-Skizze inkl. Karten­marker von Open­StreetMap in Ihre Website einge­bunden. Natür­lich ist uns bewusst, dass die Funk­tionen von Google-Maps überaus nütz­lich sind und viele User darauf nicht verzichten möchten. Neben der stati­schen Land­karten-Skizze gibt es demzu­folge einen Button, der Google-Maps auf einer sepa­raten Seite und damit getrennt von Ihrer eigenen Website öffnet. Klarer­weise wird hier Ihre Adresse ange­zeigt.

    Beispiel einblenden: weiter

Google-Maps anpassen & ggf. Google Analy­tics deak­ti­vieren / einma­liger Betrag:

€ 50,– (exkl. MwSt.) | € 60,– (inkl. MwSt.)

  • Erstel­lung und Einbin­dung einer Land­karten-Skizze inkl. Karten­marker (Open­StreetMap)
  • Verlin­kung zu Google-Maps: Ihre Adresse öffnet sich direkt auf der Google-Seite
  • Anpas­sung Cookies-Popup-Hinweis, Cookies-Info­seite und Daten­schutz­er­klä­rung
  • Falls aktiv: Deak­ti­vie­rung von Google Analy­tics

Preis: gültig für einspra­chige Websites. Irrtum und Preis­än­de­rung vorbe­halten.

Als Web-Dienst­leister dürfen wir keine Rechts­be­ra­tung anbieten. Aus diesem Grund sind die von uns empfoh­lenen und durch­ge­führten DSGVO-Anpas­sungen als Tipps bzw. Hinweise zu verstehen und stellen keine recht­lich verbind­li­chen Maßnahmen im eigent­li­chen Sinne dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit.

Sozial-Media-Links einfügen

Nachdem es bei diesem Thema, abhängig von der jewei­ligen Website,  vonein­ander abwei­chende Anfor­de­rungen gibt, bieten wir hier keine Pauschalen an. Bitte fragen Sie nach einem indi­vi­du­ellen Angebot.

Hinweis

Als Web-Dienst­leister dürfen wir keine Rechts­be­ra­tung anbieten. Aus diesem Grund sind die von uns empfoh­lenen und durch­ge­führten DSGVO-Anpas­sungen als Tipps bzw. Hinweise zu verstehen und stellen keine recht­lich verbind­li­chen Maßnahmen im eigent­li­chen Sinne dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit.