DSGVO-konforme Einbindung von Google-Maps in Webseiten

Kommt ein Anfahrts­plan oder eine Land­karte auf einer Webseite zum Einsatz, dann handelt es sich heut­zu­tage in der Regel um Google-Maps. Besu­cher können in die Karte zoomen, den Ausschnitt verschieben und Zusatz­funk­tionen wie beispiels­weise einen Routen­planer nutzen.

Mit dem Aufruf einer Google-Maps-Seite werden User-Daten zu den Servern von Google über­tragen und dort gespei­chert, ebenso werden Google-Cookies am jewei­ligen Endgerät gesetzt.

Damit ist der DSGVO-konforme Einsatz von Google-Maps auf Webseiten ohne Zusatz­maß­nahmen nicht möglich.

Wir bieten Ihnen im Folgenden zwei Vari­anten an, bei denen Sie als Website-Betreiber nicht auf Google-Maps verzichten müssen und trotzdem, soweit wir das beur­teilen können, rechts­kon­form unter­wegs sind.

Variante 1: Landkarten-Skizze

Wenn anstelle der sonst übli­chen Einbin­dung mittels Website-Code eine stati­sche Land­karten-Skizze zum Einsatz kommt, werden keine Daten an Google über­tragen.

Hier gibt es jedoch den nächsten Punkt zu beachten: Google unter­sagt die Verwen­dung von Google-Maps als Screen­shot, erlaubt ist nur der von Google zur Verfü­gung gestellte Einbet­tungs-Code. Anders verhält es sich bei Open-Street-Map (https://www.openstreetmap.de/). Hier dürfen Land­karten-Fotos ange­fer­tigt und in die eigene Webseite über­nommen werden.

Unsere Empfeh­lung: Land­karten-Skizze (Open-Street-Map) +  Link zur Google-Maps.

Die eigene Webseite setzt dadurch keine Google-Cookies und leitet auch keine User-Daten an Google weiter.

Im folgenden Beispiel verwenden wir die Firmenweb Adresse. Die Umset­zung auf Ihrer Website könnte ähnlich aussehen.

Beispiel:

Sie möchten unsere Adresse auf Google-Maps ange­zeigt bekommen? Bitte klicken Sie auf den Button und Sie werden zu Google-Maps weiter­ge­leitet. Dabei gelten die Nutzungs- und Daten­schutz­be­stim­mungen von Google.

Google-Maps öffnen

Variante 2: 2-Klick-Lösung

Die Webseite wird so program­miert, dass Google-Maps erst dann geladen wird, sobald der Besu­cher dies ausdrück­lich erlaubt.

Beispiel:

Hinweis

Als Web-Dienst­leister dürfen wir keine Rechts­be­ra­tung anbieten. Aus diesem Grund sind die von uns empfoh­lenen und durch­ge­führten DSGVO-Anpas­sungen als Tipps bzw. Hinweise zu verstehen und stellen keine recht­lich verbind­li­chen Maßnahmen im eigent­li­chen Sinne dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit.