DSGVO-konforme Einbindung von Google-Maps in Webseiten
Kommt ein Anfahrtsplan oder eine Landkarte auf einer Webseite zum Einsatz, dann handelt es sich heutzutage in der Regel um Google-Maps. Besucher können in die Karte zoomen, den Ausschnitt verschieben und Zusatzfunktionen wie beispielsweise einen Routenplaner nutzen.
Mit dem Aufruf einer Google-Maps-Seite werden User-Daten zu den Servern von Google übertragen und dort gespeichert, ebenso werden Google-Cookies am jeweiligen Endgerät gesetzt.
Damit ist der DSGVO-konforme Einsatz von Google-Maps auf Webseiten ohne Zusatzmaßnahmen nicht möglich.
Wir bieten Ihnen im Folgenden zwei Varianten an, bei denen Sie als Website-Betreiber nicht auf Google-Maps verzichten müssen und trotzdem, soweit wir das beurteilen können, rechtskonform unterwegs sind.
Variante 1: Landkarten-Skizze
Wenn anstelle der sonst üblichen Einbindung mittels Website-Code eine statische Landkarten-Skizze zum Einsatz kommt, werden keine Daten an Google übertragen.
Hier gibt es jedoch den nächsten Punkt zu beachten: Google untersagt die Verwendung von Google-Maps als Screenshot, erlaubt ist nur der von Google zur Verfügung gestellte Einbettungs-Code. Anders verhält es sich bei Open-Street-Map (https://www.openstreetmap.de/). Hier dürfen Landkarten-Fotos angefertigt und in die eigene Webseite übernommen werden.
Unsere Empfehlung: Landkarten-Skizze (Open-Street-Map) + Link zur Google-Maps.
Die eigene Webseite setzt dadurch keine Google-Cookies und leitet auch keine User-Daten an Google weiter.
Im folgenden Beispiel verwenden wir die Firmenweb Adresse. Die Umsetzung auf Ihrer Website könnte ähnlich aussehen.
Beispiel:
Sie möchten unsere Adresse auf Google-Maps angezeigt bekommen? Bitte klicken Sie auf den Button und Sie werden zu Google-Maps weitergeleitet. Dabei gelten die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google.

Variante 2: 2-Klick-Lösung
Die Webseite wird so programmiert, dass Google-Maps erst dann geladen wird, sobald der Besucher dies ausdrücklich erlaubt.
Beispiel: