DSGVO-konforme Einbindung von YouTube Videos in Webseiten
Wenn Videos auf Webseiten zum Einsatz kommen, dann handelt es sich häufig um YouTube-Videos, die über sog. iFrames in die eigene Website eingebunden sind. Beim Laden von Seiten mit YouTube-Videos werden Daten an die Firma YouTube, USA übertragen und dort gespeichert. Wenn ein User ein YouTube-Konto besitzt und mit diesem bei YouTube angemeldet ist, dann werden diese Daten mit seinem Konto verknüpft.
Aus DSGVO-Sicht ist eine aktive User-Einwilligung unabdingbar.
Werden Videos direkt von der eigenen Website bereit gestellt, dann ist dies in Richtung DSGVO unbedenklich. Ebenso eine reine Verlinkung zu YouTube.
Sie möchten trotzdem nicht auf eine YouTube-Einbindung verzichten? Dann lesen Sie hier, was zu tun ist:
2-Klick-Lösung
Die YouTube-Videos werden so eingebunden, dass Videos erst dann geladen werden, sobald der User dies ausdrücklich erlaubt.
Beispiel: