DSGVO-konforme Einbindung von YouTube Videos in Webseiten

Wenn Videos auf Webseiten zum Einsatz kommen, dann handelt es sich häufig um YouTube-Videos, die über sog. iFrames in die eigene Website einge­bunden sind. Beim Laden von Seiten mit YouTube-Videos werden Daten an die Firma YouTube, USA über­tragen und dort gespei­chert. Wenn ein User ein YouTube-Konto besitzt und mit diesem bei YouTube ange­meldet ist, dann werden diese Daten mit seinem Konto verknüpft.

Aus DSGVO-Sicht ist eine aktive User-Einwil­li­gung unab­dingbar.

Werden Videos direkt von der eigenen Website bereit gestellt, dann ist dies in Rich­tung DSGVO unbe­denk­lich.  Ebenso eine reine Verlin­kung zu YouTube.

Sie möchten trotzdem nicht auf eine YouTube-Einbin­dung verzichten? Dann lesen Sie hier, was zu tun ist:

2-Klick-Lösung

Die YouTube-Videos werden so einge­bunden, dass Videos erst dann geladen werden, sobald der User dies ausdrück­lich erlaubt.

Beispiel:

Hinweis

Als Web-Dienst­leister dürfen wir keine Rechts­be­ra­tung anbieten. Aus diesem Grund sind die von uns empfoh­lenen und durch­ge­führten DSGVO-Anpas­sungen als Tipps bzw. Hinweise zu verstehen und stellen keine recht­lich verbind­li­chen Maßnahmen im eigent­li­chen Sinne dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit.