Datenschutzgrundverordnung für Website-Betreiber

Seit 2018 müssen alle EU-Mitglieds­staaten die neue Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (kurz: DSGVO) anwenden. Diese gesetz­liche Vorgabe betrifft auch Website-Inhaber.

Moderne Websites verwenden zumeist Google-Fonts, ferner sind sehr häufig  externe Dienste in den eigenen Seiten einge­bunden – denken Sie z.B. an Google-Maps, YouTube-Videos oder Twitter-Feeds. Dabei werden mit jedem Seiten­aufruf persön­liche Daten der Website-Besu­cher an Google & Co über­mit­telt. Der Umstand, dass Daten von Besu­chern der eigenen Website an Dritte über­tragen werden, ist vielen Website-Inha­bern dabei gar nicht bewusst.

Website-Besu­cher müssen über diese Art der Daten­er­fas­sung infor­miert werden und deren Einver­ständnis einge­holt werden, ebenso notwendig ist eine Infor­ma­tion über den Umgang mit Daten, die von den Usern direkt auf der Website einge­geben werden, z.B. über ein Kontakt­for­mular.

Datenschutzerklärung für die eigene Website

Verpflich­tend ist infol­ge­dessen eine auf die eigene Website abge­stimmte Daten­schutz­er­klä­rung welche vorzugs­weise von jeder Seite Ihres Inter­net­auf­tritts mit einem Klick aufrufbar ist.

Die Daten­schutz­er­klä­rung darf nicht Teil Ihres Impres­sums sein, sondern muss eine eigen­stän­dige Seite sein. Wir raten zu einem Link (Menü­punkt) im Fußbe­reich.

Wir erstellen gerne eine indi­vi­du­elle Daten­schutz­er­klä­rung für Sie und binden diese in Ihre Website ein.

Kostenlose Muster-Datenschutzerklärung

Alter­nativ dazu können Sie Ihre Daten­schutz­er­klä­rung auch eigen­händig über diesen Gene­rator anfer­tigen:

Cookies, SSL-Verschlüsselung und Einverständniserklärung bei Web-Formularen

Cookies:

Die über­wie­gende Anzahl der Webseiten im Internet setzt Cookies. Website-Besu­cher müssen mit einem Cookie-Hinweis darauf aufmerksam gemacht werden und bei sog. Werbe- bzw. Tracking-Cookies dem Spei­chern aktiv zustimmen. So über­prüfen Sie, ob Ihre Website Cookies spei­chert: weiter

SSL-Verschlüs­se­lung:

Wir empfehlen eine SSL-Verschlüs­se­lung für jede Website! Beispiels­weise wird Google Chrome Nutzern in der Adress­zeile die Warnung „Nicht sicher“ ange­zeigt, wenn HTTPS/SSL nicht aktiv ist. Bei Websites mit einem Kontakt­for­mular ist eine SSL-Verschlüs­se­lung aus DSGVO-Sicht ohnehin ein Muss, um die vom User einge­ge­benen Daten zu schützen. Darüber hinaus ist SSL ein Google-Ranking-Krite­rium.

Online-Formu­lare:

Bei Online-Formu­laren ist eine aktive User-Einwil­li­gung (Checkbox zum Anhaken) mit diesem oder einem  vergleich­baren Inhalt erfor­der­lich: „Ich bin damit einver­standen, dass meine Angaben und Daten zur Bear­bei­tung meiner Anfrage elek­tro­nisch gespei­chert werden“

Firmenweb Unterstützung

DSGVO-Anpas­sungen: Als Web-Dienst­leister dürfen wir keine Rechts­be­ra­tung anbieten. Aus diesem Grund sind die von uns empfoh­lenen und durch­ge­führten DSGVO-Anpas­sungen als Tipps bzw. Hinweise zu verstehen und stellen keine recht­lich verbind­li­chen Maßnahmen im eigent­li­chen Sinne dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit.

Sie haben eine von Firmenweb erstellte Website und die DSGVO-Vorgaben sind auf Ihrer Website noch nicht umge­setzt? Kontak­tieren Sie mich – ich über­mit­tele Ihnen gerne ein indi­vi­du­elles Angebot: weiter