Datenschutzgrundverordnung für Website-Betreiber

Seit 2018 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die neue Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) anwenden. Diese gesetzliche Vorgabe betrifft auch Website-Inhaber.
Moderne Websites verwenden zumeist Google-Fonts, ferner sind sehr häufig externe Dienste in den eigenen Seiten eingebunden – denken Sie z.B. an Google-Maps, YouTube-Videos oder Twitter-Feeds. Dabei werden mit jedem Seitenaufruf persönliche Daten der Website-Besucher an Google & Co übermittelt. Der Umstand, dass Daten von Besuchern der eigenen Website an Dritte übertragen werden, ist vielen Website-Inhabern dabei gar nicht bewusst.
Website-Besucher müssen über diese Art der Datenerfassung informiert werden und deren Einverständnis eingeholt werden, ebenso notwendig ist eine Information über den Umgang mit Daten, die von den Usern direkt auf der Website eingegeben werden, z.B. über ein Kontaktformular.
Datenschutzerklärung für die eigene Website

Verpflichtend ist infolgedessen eine auf die eigene Website abgestimmte Datenschutzerklärung welche vorzugsweise von jeder Seite Ihres Internetauftritts mit einem Klick aufrufbar ist.
Die Datenschutzerklärung darf nicht Teil Ihres Impressums sein, sondern muss eine eigenständige Seite sein. Wir raten zu einem Link (Menüpunkt) im Fußbereich.
Wir erstellen gerne eine individuelle Datenschutzerklärung für Sie und binden diese in Ihre Website ein.
Kostenlose Muster-Datenschutzerklärung

Alternativ dazu können Sie Ihre Datenschutzerklärung auch eigenhändig über diesen Generator anfertigen:
Cookies, SSL-Verschlüsselung und Einverständniserklärung bei Web-Formularen

Cookies:
Die überwiegende Anzahl der Webseiten im Internet setzt Cookies. Website-Besucher müssen mit einem Cookie-Hinweis darauf aufmerksam gemacht werden und bei sog. Werbe- bzw. Tracking-Cookies dem Speichern aktiv zustimmen. So überprüfen Sie, ob Ihre Website Cookies speichert: weiter
SSL-Verschlüsselung:
Wir empfehlen eine SSL-Verschlüsselung für jede Website! Beispielsweise wird Google Chrome Nutzern in der Adresszeile die Warnung „Nicht sicher“ angezeigt, wenn HTTPS/SSL nicht aktiv ist. Bei Websites mit einem Kontaktformular ist eine SSL-Verschlüsselung aus DSGVO-Sicht ohnehin ein Muss, um die vom User eingegebenen Daten zu schützen. Darüber hinaus ist SSL ein Google-Ranking-Kriterium.
Online-Formulare:
Bei Online-Formularen ist eine aktive User-Einwilligung (Checkbox zum Anhaken) mit diesem oder einem vergleichbaren Inhalt erforderlich: „Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben und Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage elektronisch gespeichert werden“
Firmenweb Unterstützung

DSGVO-Anpassungen: Als Web-Dienstleister dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Aus diesem Grund sind die von uns empfohlenen und durchgeführten DSGVO-Anpassungen als Tipps bzw. Hinweise zu verstehen und stellen keine rechtlich verbindlichen Maßnahmen im eigentlichen Sinne dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Sie haben eine von Firmenweb erstellte Website und die DSGVO-Vorgaben sind auf Ihrer Website noch nicht umgesetzt? Kontaktieren Sie mich – ich übermittele Ihnen gerne ein individuelles Angebot: weiter